Brauchen wir wirklich ein eigenes Modell, oder reicht ein Firmentarif?
Für die meisten Betriebe reicht ein Geschäftstarif mit Auftragsverarbeitung für den größten Teil der Aufgaben. Ein eigenes Modell lohnt sich, wenn regelmäßig Daten verarbeitet werden, die das Haus nicht verlassen sollen – Personalunterlagen, Verträge, Gesundheitsdaten, Konstruktionsunterlagen. In der Praxis läuft es meist auf beides hinaus: das Empfindliche im Haus, der Rest draußen.
Ist ein bestimmter Anbieter DSGVO-konform?
Diese Frage hat keine Ja-oder-Nein-Antwort, und wer sie so beantwortet, vereinfacht unzulässig. Es hängt am Tarif (privat oder geschäftlich), am Vertrag, an den Einstellungen (Training, Löschfristen, Speicherort) und daran, welche Daten Sie hineingeben. Dieselbe Software kann im einen Aufbau tragfähig und im anderen unzulässig sein. Wir prüfen den konkreten Aufbau und halten schriftlich fest, was zum Zeitpunkt der Prüfung galt.
Was kostet ein Modell im eigenen Haus?
Der Einstieg ist günstiger, als viele annehmen: ein Server mit einer geeigneten Grafikkarte liegt in einer Größenordnung, die in ein normales Mittelstandsbudget passt – vergleichbar mit einem ordentlichen Anwendungsserver. Teurer wird es erst, wenn viele Menschen gleichzeitig arbeiten oder sehr große Modelle laufen sollen. Die Hardware können Sie bei uns auch mieten, dann steckt sie im Monatsbeitrag statt in einer Investition.
Sind offene Modelle nicht deutlich schlechter?
Bei den anspruchsvollsten Aufgaben ja, bei den alltäglichen längst nicht mehr. Zusammenfassen, Auswerten, Suchen in eigenen Beständen, Entwürfe schreiben – das können offene Modelle gut. Der Abstand ist in den letzten Jahren deutlich geschrumpft und schrumpft weiter. Wichtiger als die Modellwahl ist ohnehin die Frage, ob das Modell Ihre eigenen Unterlagen kennt. Ein kleineres Modell mit Zugriff auf Ihre Dokumente schlägt ein großes ohne.
Was ändert sich für uns durch den EU AI Act konkret?
Für die meisten mittelständischen Betriebe, die KI nur nutzen und nicht entwickeln, sind es überschaubare Pflichten: Beschäftigte müssen im Umgang mit KI hinreichend geschult sein, bestimmte Anwendungen müssen gekennzeichnet werden, und es muss nachvollziehbar sein, was eingesetzt wird. Deutlich strenger wird es bei Anwendungen in sensiblen Bereichen – etwa im Personalwesen. Die rechtliche Einordnung gehört zu Ihrem Anwalt, wir liefern die technischen Angaben dafür. Mehr dazu auf der Seite KI rechtssicher einführen.
Wir haben schon einen Firmenzugang. Können Sie den prüfen?
Ja, und das ist oft der sinnvollste erste Schritt. Wir sehen uns an, welcher Tarif läuft, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorliegt, wie die Einstellungen zu Training und Löschfristen stehen, wer Zugriff hat und ob protokolliert wird. Meistens sind zwei bis drei Einstellungen falsch gesetzt – das ist schnell behoben und bringt sofort mehr als jede Grundsatzdiskussion.
Bindet uns das an Sie?
Nein. Wir bauen so, dass das Modell austauschbar bleibt und Sie den Betrieb selbst übernehmen oder weitergeben können. Zugänge, Konfiguration und Dokumentation gehören Ihnen. Der Markt für Sprachmodelle bewegt sich zu schnell, als dass eine Festlegung auf Jahre klug wäre – für Sie nicht und für uns auch nicht.