Systemintegration » Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsverpflichtung

Bei Neukunden steht zu Beginn unsere Geheimhaltungsvereinbarung. Zur Schaffung von gegenseitigem Vertrauen im Vorfeld, verpflichten wir uns bei jedem Vertrag bzw. Geschäft zu folgender Vereinbarung:

Die -Triumvirat IT Solutions- verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen zur besprochenen Auftragsvergabe nur zu deren Durchführung zu verwenden. Sie verpflichtet sich weiter, alle Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch bei Nichtaufnahme oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses bestehen.

Wir verpflichten uns ferner, bei Beendigung oder Nichtaufnahme eines Vertragsverhältnisses alle geschäftlichen Unterlagen, wie Informationsmaterial, Bücher, Unterlagen über Kunden sowie sonstige geschäftliche Materialien, insbesondere in ihrem Besitz befindliche überlassene Software und Datenträger an den Auftraggeber zurück zu geben. Sie verpflichten sich weiter, sämtliche Daten, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das Projekt stehen, von ihren Datenträgern zu löschen und gegenüber dem Auftraggeber die vollständige Herausgabe sämtlicher Materialien und die Löschung aller Daten zu bestätigen.

Diese Vereinbarung erhalten Sie vorab bei unserem ersten persönlichen Gespräch unterschrieben von einem unserer Mitarbeiter ausgehändigt. Das sollte Ihnen die notwendige Sicherheit geben, offen mit unserem Kollegen zu sprechen. Nur so lassen sich die Anforderungen schnell und effizienz analysieren.

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